Rechtsprechung
   OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4623
OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11 (https://dejure.org/2011,4623)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.09.2011 - 1 A 207/11 (https://dejure.org/2011,4623)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. September 2011 - 1 A 207/11 (https://dejure.org/2011,4623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhegehaltssteigernde Auswirkung von geleisteten unterhälftigen Vordiensttätigkeiten im Angestelltenverhältnis; Ungleichbehandlung von Beamten als Verstoß gegen das Willkürverbot; Überführung in Gemeinschaftsrecht bei Vorgaben der zwischen den europäischen Sozialpartnern ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhegehaltssteigernde Auswirkung von geleisteten unterhälftigen Vordiensttätigkeiten im Angestelltenverhältnis; Ungleichbehandlung von Beamten als Verstoß gegen das Willkürverbot; Überführung in Gemeinschaftsrecht bei Vorgaben der zwischen den europäischen Sozialpartnern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 38.96

    Hauptberufliche Beschäftigung von Lehrern - Ruhegehaltfähige Zeiten für die in

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Denn es sei ausgeschlossen, dass über § 10 BeamtVG geringfügigere als hälftige Beschäftigungen im Angestelltenverhältnis bei der Berechnung des Ruhegehalts weitergehend berücksichtigt werden sollen als Zeiten im Beamtenverhältnis.(BVerwG, Urteil vom 18.9.1997 - 2 C 38/96 -, NVwZ-RR 1998, 444 f.).

    Hiervon statuiert § 10 Satz 1 BeamtVG/ SBeamtVG eine Ausnahme dergestalt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden.(BVerwG, Urteil vom 18.9.1997, a.a.O.) Der saarländische Gesetzgeber hat sich entschieden, eine Berücksichtigung hinsichtlich unterhälftiger Vordienstzeiten gesetzlich nur vorzusehen, wenn diese Vordienstzeiten zeitlich nach dem 17.5.2002 liegen.

    Das entspricht vielmehr langjähriger, von der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts(zuletzt Urteil vom 18.9.1997, a.a.O.) nicht zuletzt mit Blick auf bei unterhälftiger Beschäftigung erworbene Rentenansprüche gebilligter Praxis.

  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Die zu § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 25.5.2005 - 2 C 20/04 - und vom 24.6.2008 - 2 C 5/07 - zur Auslegung des bundesrechtlich nicht definierten Begriffs der Hauptberuflichkeit sei demgegenüber fallbezogen nicht einschlägig.

    Gehe es um die Vordiensttätigkeit eines Lehrers sei diese hauptberuflich erfolgt, wenn der zeitliche Umfang der vordienstlichen Unterrichtstätigkeit im Verhältnis zur damaligen vollen Pflichtstundenzahl höher ist als der Anteil des - aktuellen - zeitlichen Mindestumfangs der Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur - aktuellen - Regelarbeitszeit.(BVerwG, Urteil vom 24.6.2008 - 2 C 5/07 -, NVwZ-RR 2008, 798 f.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Dies ist im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt(EuGH, Urteil vom 6.10.1982 - C-283/81 -, und BVerwG, EuGH-Vorlage vom 28.10.2010 - 2 C 53/09 -, jeweils juris), so dass es einer Vorlage nicht bedarf.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Begriff des Arbeitnehmers entschieden, dass Beamte - mithin auch der Kläger - dem persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 97/81/EG unterfallen.(Urteil vom 23.9.2004 - 2 C 61/03 -, NVwZ 2005, 594 ff.).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 53.09

    Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; krankheitsbedingte Aufwendungen; Krankheitsfälle;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Dies ist im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt(EuGH, Urteil vom 6.10.1982 - C-283/81 -, und BVerwG, EuGH-Vorlage vom 28.10.2010 - 2 C 53/09 -, jeweils juris), so dass es einer Vorlage nicht bedarf.
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Demgemäß ist es folgerichtig, dass der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Richtlinie 97/81/EG in seinen neueren Entscheidungen zur Ruhegehaltsfähigkeit von Vordienstzeiten(BVerwG, Urteile vom 25.5.2005 und vom 24.6.2008, jeweils a.a.O.), anders als in seinen in etwa zeitgleich beziehungsweise später ergangenen Entscheidungen zur Kürzung des kinderbezogenen und des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag im Falle unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung(BVerwG, Urteil vom 29.9.2005 - 2 C 44/04 -, NVwZ 2006, 349 ff.), zur Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte(BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - 2 C 12/08 -, NVwZ-RR 2009, 608 f.) beziehungsweise zur Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten und der Zurechnungszeit freigestellter Beamter(BVerwG, Urteil vom 25.3.2010 - 2 C 72/08 -, IÖD 2010, 125 ff.), mit keinem Wort als höherrangigen Prüfungsmaßstab erwähnt.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08

    Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Demgemäß ist es folgerichtig, dass der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Richtlinie 97/81/EG in seinen neueren Entscheidungen zur Ruhegehaltsfähigkeit von Vordienstzeiten(BVerwG, Urteile vom 25.5.2005 und vom 24.6.2008, jeweils a.a.O.), anders als in seinen in etwa zeitgleich beziehungsweise später ergangenen Entscheidungen zur Kürzung des kinderbezogenen und des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag im Falle unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung(BVerwG, Urteil vom 29.9.2005 - 2 C 44/04 -, NVwZ 2006, 349 ff.), zur Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte(BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - 2 C 12/08 -, NVwZ-RR 2009, 608 f.) beziehungsweise zur Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten und der Zurechnungszeit freigestellter Beamter(BVerwG, Urteil vom 25.3.2010 - 2 C 72/08 -, IÖD 2010, 125 ff.), mit keinem Wort als höherrangigen Prüfungsmaßstab erwähnt.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Ungleichheiten, die durch kraft Gesetzes vorgegebene Stichtagslösungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist.(BVerfG, Beschluss vom 8.4.1987 - 1 BvR 564 u.a./84 -, BVerfGE 75, 78, 106; ebenso hinsichtlich von der Verwaltung eingeführter Stichtage: BVerwG, Urteil vom 11.5.2006 - 5 C 10/05 -, NVwZ 2006, 1184 ff. m.w.N.) Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Diese Auslegung entspreche dem Zweck des § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG, wonach versorgungsrechtliche Nachteile vermieden werden sollen, die dem Einzelnen dadurch entstehen können, dass er Aufgaben, die nach den Verhältnissen des Dienstherrn Beamten vorbehalten sind, zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis wahrgenommen hat.(BVerwG, Urteil vom 25.5.2005 - 2 C 20/04 -, NVwZ-RR 2005, 730 f.).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
    Ungleichheiten, die durch kraft Gesetzes vorgegebene Stichtagslösungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist.(BVerfG, Beschluss vom 8.4.1987 - 1 BvR 564 u.a./84 -, BVerfGE 75, 78, 106; ebenso hinsichtlich von der Verwaltung eingeführter Stichtage: BVerwG, Urteil vom 11.5.2006 - 5 C 10/05 -, NVwZ 2006, 1184 ff. m.w.N.) Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
  • VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10

    Beamtenversorgung: ruhegehaltfähige Vordienstzeiten; unterhälftige Beschäftigung

  • VG Saarlouis, 23.09.2014 - 2 K 732/12

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe; zum

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.09.2011 -1 A 207/11-, juris.

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.09.2011 -1 A 207/11-, a.a.O.

  • VG Berlin, 29.03.2012 - 5 K 76.11

    Berücksichtigungsfähigkeit von in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Berechnung von Versorgungsbezügen ist der Zeitpunkt des Eintritt des Versorgungsfalls (siehe aus jüngerer Zeit OVG Saarland, Urteil vom 19. September 2011 - 1 A 207/11 -, juris, Rn. 64; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 3 BV 08.1947 -, juris, Rn. 31 m.w.N.; sowie Schachtel, in: Schütz/Maiwald, BeamtVG, Stand: März 2012, § 69 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875

    Anerkennung von unterhälftiger Beschäftigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Dieser Rechtsprechung lag mit §§ 10, 11 BeamtVG in der geltenden Fassung vom 20. September 1994 eine abweichende Rechtsgrundlage zugrunde (zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. Weinbrenner in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2019, § 10 Rn. 55 ff.; OVG Saarl, U.v. 19.9.2011 - 1 A 207/11 - juris Rn. 41 ff. und Rn. 46 ff. zur Vereinbarkeit des vergleichbaren § 10 Satz 2 BBeamtVG SL mit höherrangigem Recht).
  • VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 BV 18.216

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Festsetzung der Versorgungsbezüge

    Dieser Rechtsprechung lag mit §§ 10, 11 BeamtVG in der geltenden Fassung vom 20. September 1994 eine abweichende Rechtsgrundlage zugrunde (zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. Weinbrenner in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2019, § 10 Rn. 55 ff.; OVG Saarl, U.v. 19.9.2011 - 1 A 207/11 - juris Rn. 41 ff. und Rn. 46 ff. zur Vereinbarkeit des vergleichbaren § 10 Satz 2 BBeamtVG SL mit höherrangigem Recht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht